Erster Teil Die Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- Erstes Kapitel Die Willenstheorie.- I. Die strenge Willenstheorie.- II. Die modifizierte Willenstheorie.- Zweites Kapitel Die Erklärungstheorie.- Drittes Kapitel Die Unterscheidung zwischen der Entstehung des Steuerverwaltungsaktes und seinem Wirksamwerden.- I. Die Kritik an der Willenstheorie.- II. Die Kritik an der Erklärungstheorie.- 1. Die Entstehung des Steuerverwaltungsaktes ist kein Regelungsgegenstand des § 124 AO.- 2. Keine Rehabilitierung der Willenstheorie.- III. Die Vereinbarkeit der Trennung von Entstehung und Wirksamwerden mit der Erklärungstheorie.- Zwischenergebnis.- Zweiter Teil Das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten.- Erstes Kapitel Der Zeitpunkt der Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- I. Die Absendung des Steuerverwaltungsaktes mit Bekanntgabewillen.- 1. Die Absendung des Steuerverwaltungsaktes.- 2. Der Bekanntgabewille.- a) Der Bekanntgabewille als Voraussetzung für die Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- b) Die verfahrensrechtlichen Mängel bei der Willensbildung.- II. Der fehlende Bekanntgabewille.- 1. Die Aufgabe des Bekanntgabewillens.- a) Die Anwendung des § 129 AO.- b) Die Gleichstellung mit einem externen Amtsanmaßer.- c) Kritik.- 2. Die Übersendung einer Zweitschrift.- Zweites Kapitel Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten.- I. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von schriftlichen Steuerverwaltungsakten.- 1. Die Definition des Zugangs.- a) Die Kenntnisnahmemöglichkeit.- b) Die Empfangsvorkehrungen.- c) Die Empfangsvertreter und die Empfangsboten.- d) Der Zugangszeitpunkt.- 2. Die Bekanntgabeformen.- 3. Der Zugangszeitpunkt bei verschiedenen Formen der Bekanntgabe.- a) Der Brief.- b) Das Telefax.- c) Das Postfach.- d) Der Empfangsbote.- e) Die Missachtung der getroffenen Empfangsvorkehrungen.- f) Die Änderung der Anschrift.- g) Die erneute Bekanntgabe bei Zweifeln am Zugang des „ursprünglichen“ Steuerverwaltungsaktes.- h) Die fehlerhafte Übermittlung.- i) Ein inhaltsgleicher Steuerverwaltungsakt wird gegenüber mehreren Beteiligten zu unterschiedlichen Zeitpunkten bekannt gegeben.- 4. Die Bekanntgabe durch Postübermittlung.- a) Der Dreitagezeitraum.- b) Die Aufgabe zur Post.- c) Die Geltung des Dreitagezeitraumes.- d) Die Bekanntgabe im Ausland.- 5. Die öffentliche Bekanntgabe in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen.- a) Die Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntgabe.- aa) Bei allgemeinen Steuerverwaltungsakten.- bb) Bei Allgemeinverfügungen.- b) Die öffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.- aa) Die Steuererklärung.- bb) Die Erklärungspflicht kraft behördlicher Aufforderung.- aaa) Das Verhältnis von gesetzlicher Erklärungspflicht und Erklärungspflicht kraft behördlicher Aufforderung.- bbb) Die Voraussetzungen einer behördlichen Aufforderung.- ccc) Die Rechtsnatur der Aufforderung.- c) Das Verfahren bei der öffentlichen Bekanntgabe und die Form.- aa) Die Form der öffentlichen Bekanntgabe.- bb) Die ortsübliche Bekanntmachung.- cc) Der Inhalt der Bekanntmachung.- dd) Der Steuerverwaltungsakt ist zur Einsicht bereitzuhalten.- ee) Der Zeitpunkt der Bekanntgabe.- 6. Die Zustellung von schriftlichen Steuerverwaltungsakten in Ausnahmefällen.- 7. Die beweisrechtliche Stellung der Finanzbehörde.- a) Der Bekanntgabeadressat bestreitet den Zugang.- b) Der Bekanntgabeadressat bestreitet den fristgerechten Zugang.- c) Der Nachweis des Tages der Aufgabe zur Post.- d) Die ins Ausland übermittelten Steuerverwaltungsakte.- II. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von mündlichen Steuerverwaltungsakten.- III. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von elektronischen Dokumenten.- 1. Die Übermittlung als elektronisches Dokument bei schriftlichen Steuerverwaltungsakten.- 2. Die Übermittlung als elektronisches Dokument bei mündlichen Steuerverwaltungsakten.- 3. Der Zugang.- IV. Die Folgen von Bekanntgabemängeln.- 1. Die Heilung durch Einspruchsentscheidung.- 2. Die Behebung des Bekanntgabemangels während des finanzgerichtlichen Verfahrens.- 3. Der Bekanntgabeadressat ist im ursprünglichen Bescheid richtig, in der Einspruchsentscheidung unrichtig bezeichnet.- Zwischenergebnis.- Dritter Teil Das Wirksamwerden mit dem bekannt gegebenen Inhalt.- Erstes Kapitel Die Zugehörigkeit zum Inhalt des Steuerverwaltungsaktes.- Zweites Kapitel Die Inhaltsbestimmung durch Auslegung.- Drittes Kapitel Die Umdeutung von Steuerverwaltungsakten.- Viertes Kapitel Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten.- I. Der Zweck und der Anwendungsbereich der Vorschrift.- II. Die offenbare Unrichtigkeit.- 1. Der Begriff und das Wesen der offenbaren Unrichtigkeit.- 2. Der Schreibfehler.- 3. Der Rechenfehler.- 4. Die Offenbarkeit.- 5. Für wen offenbar?.- Kritik.- III. Ermessensentscheidung.- IV. Die Berichtigung von Fehlern bei der Verwendung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen.- Zwischenergebnis.- Gesamtergebnis.